Der Notar (von lateinisch notārius ‚Geschwindschreiber‘) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
de
Beruf / Arbeit | Laurenz Fohleutner Wien ↓ |
---|
[Stand der Information: ]