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Stadtrat

Ein Stadtrat ist in Deutschland ein zur Gemeindevertretung oder Gemeindeverwaltung in Städten berufenes Kollegialorgan oder ein Mitglied eines solchen Organs. Ähnliches gilt für Italien, die Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien, Schweden und andere demokratische Länder. In einigen deutschen Ländern ist Stadtrat auch die Bezeichnung eines Dezernenten einer Stadtverwaltung.

In Österreich ist Stadtrat die Bezeichnung für eine Stadtregierung bzw. deren Mitglied. In Statutarstädten (z. B. in Wien) wird der Stadtrat als Kollegialorgan Stadtsenat genannt.

In der Schweiz bezeichnet Stadtrat je nach Kanton entweder die legislative (gesetzgebende) städtische Behörde, also das Gemeindeparlament, oder noch häufiger die exekutive (ausführende) Behörde, also die Stadtregierung.

Über Objekte bestehende Beziehungen zu Personen oder Körperschaften

(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)

Ausgefertigt Stadtrat
[Person-Körperschaft-Bezug] Wilhelm Zierow (1870-1945) ()