Kopie eines Schreiben der herzoglichen Regierung an den Bürgermeister und Rat zu Stavenhagen betreffend die Aufhebung der Amtssässigkeit der Stadt Stavenhagen und über die Einrichtung eines Stadtgerichts vom 7. April 1781. Im Original unterzeichnet von Herzog Friedrich dem Frommen zu Mecklenburg (1717-1785) und vom Präsidenten des Geheimen Rates von Mecklenburg-Schwerin Carl Friedrich Graf von Bassewitz (1720-1783). 1 Bogen 32,8 x 40,2 cm, eine Bogenseite beschrieben. Die Kopie wurde handschriftlich am 26. April 1833 vom Stavenhagener Stadtprotokollisten Carl Heinrich Tiedt verfasst und beglaubigt.
Stavenhagen, erstmals 1252 urkundlich erwähnt und spätestens 1264 zur Stadt erhoben, konnte sich über Jahrhunderte nicht aus der Vormundschaft der fürstlichen Amtsleute auf der Burg Stavenhagen befreien. Erst seit 1606 sind jeweils zwei Bürgermeister nachweisbar, die jedoch nur die Polizeigewalt ausübten. Die juristische Amtssässigkeit blieb bestehen.
Das Stadtreglement von 1775 war ein erster Schritt in Richtung Unabhängigkeit vom Domanialamt. Mit der Einrichtung eines Stadtgerichts im April 1781 wurde dann dieser Schritt vollzogen (vgl. dazu 605 Starch 2.1).
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