Landesherrliche Bestätigung des Stavenhagener Stadtreglements vom 8. November 1775, weiterhin sind enthalten das Stadtreglement selbst sowie die Eide der Ratsmänner, Viertelsmänner und des Stadtsprechers. Unterzeichnet vom Herzog Friedrich dem Frommen (1717-1785) und vom Präsidenten des Geheimen Rates Carl Friedrich Graf von Bassewitz (1720-1783). 34 Seiten (32,0 x 20,0 cm), Fadenheftung.
Stavenhagen, erstmals 1252 urkundlich erwähnt und spätestens 1264 zur Stadt erhoben, konnte sich über Jahrhunderte nicht aus der Vormundschaft der fürstlichen Amtsleute auf der Burg Stavenhagen befreien. Erst seit 1606 sind jeweils zwei Bürgermeister nachweisbar, die jedoch nur die Polizeigewalt ausübten. Die juristische Amtssässigkeit blieb bestehen.
Das Stadtreglement von 1775 war ein erster Schritt in Richtung Unabhängigkeit vom Domanialamt. Mit der Einrichtung eines Stadtgerichts 1781 wurde dann dieser Schritt vollzogen (vgl. dazu 209 Starch 2.1).
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