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Kammergericht Berlin

"Das Kammergericht (KG) ist das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Das Gericht ist aus dem Mitte des 15. Jahrhunderts durch den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II. gegründeten Hof-Kammergericht hervorgegangen. Es wurde 1468 erstmals urkundlich erwähnt und gilt als das älteste noch arbeitende Gericht Deutschlands. Im September 1913 bezog es ein neues Dienstgebäude in der Schöneberger Vorstadt. Das Haus liegt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, steht seit Juni 1993 unter Denkmalschutz und beherbergt auch andere Institutionen der Rechtspflege." - (de.wikipedia.org 11.08.2021)